Herzlich Willkommen
Ein extern bestellter Datenschutzbeauftragter kann grundsätzlich per Gesetz nur als natürliche Einzelperson zur Durchführung seiner Aufgaben im jeweiligen Unternehmen bestellt werden. Um Vertretung bei Urlaub und Krankheit, jedoch auch die Unterstützung weiterer Themen bei den Kunden zu gewährleisten, wurde das Netzwerk DATENSCHUTZ-schwaben (DS) gegründet, in welchem "gepr. Datenschutzbeauftragte (FH)", Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Zutrittskontrolle und Gebäudeschutz sowie zu Themen der Qualitätssicherung zusammenarbeiten.
Das Ziel ist es, Kunden aus den Bereichen Mittelstand, Industrie und privatisierte, ehemalige öffentliche Auftraggeber aus einer "Hand" zu betreuen. Die Kunden sollen in der technischen Organisation ihrer Betriebe unter Einhaltung diverser Gesetze und Verordnungen wie das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, KonTraG, Basel II, Telemediengesetz, Informations- und Kommunikationsdienstegesetz sowie allgemeiner Auskunft- und Nachweispflichten (GoBS, HGB, Steuerrecht, GDPdU...) unterstützt werden.
