Der externe Berater
Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?
- Die Funktion eines Datenschutzbeauftragten darf aus Interessenkonflikten keiner Führungskraft im Unternehmen (Geschäftsführer, Personalleiter, IT-Leiter, Familienmitglied usw.) übertragen werden.
- Fachliche Anforderungen:
Rechtskenntnisse des Bundesdatenschutzgesetzes, den einschlägigen Grundlagen und Verordnungen zum personenbezogenen Datenschutz, IT-Kenntnisse, Führungskompetenz, soziale und unternehmerische Kompetenzen, regelmäßige Fortbildungen, Fachliteratur, usw. - Zuverlässigkeits-Anforderungen:
Tadelloses Führungszeugnis, Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit, Teamfähigkeit - Hohe Fachkenntnisse und große Erfahrung.
- Fertige Konzepte und Lösungen.
- Der interne Datenschutzbeauftragte genießt erweiterten Kündigungsschutz.
- Kein Risiko durch Personalfluktuation.
- Keine internen Aus- und Weiterbildungskosten.
- Minderung der Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.
- Risikoabsicherung durch externe Beraterhaftpflichtversicherung vs. Mitarbeiterhaftung.
- Konzentration auf eigene Kernkompetenz.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.Notwendigkeit eines DSB
Wie sieht die Haftung aus?Die Geschäftsführung und der IT-Leiter haften persönlich auch bei GmbH oder AG.